Methanol als Kraftstoff

  • 2015´09 – Novellierung der RED (Erneuerbare Energien Richtlinie) und FQD (Kraftstoffqualitätsrichtlinie) – Richtlinie (EU) 2015/1513o   
    • Fortschrittliche Kraftstoffe sind auch Elektrokraftstoffe und Carbon Capture and Utilization (CCU) Kraftstoffe, die für die Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote der Mineralölindustrie wie Biokraftstoffe verwendet werden dürfen
    • Die Treibhausgasstandardwerte von Methanol als Elektro- und CCU-Kraftstoff können bis zum 31.12.2017 von der Kommission erlassen werden
    • Obergrenze des Verbrauchs von Biokraftstoffen aus Getreide und sonstigen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen und Ölpflanzen von 7%
    • Bis 2020 Verwendung von Fortschrittlichen Kraftstoffen im Transportverbrauch mit Richtwert von 0,5%
    • Möglichkeit der Mitgliedsstaaten erneuerbares Methanol auf die Einhaltung des 10%-Ziels im Transport mit dem Doppelten Energiegehalt anzurechnen

     

  • Umsetzungsfrist der Richtlinie 2017
    • 2015´4 - Richtlinie 2015/652
    • Treibhausgasstandardwerte von Elektromethan (3,3 gCO2Äq/MJ) und Windwasserstoff (9,1 gCO2Äq/MJ) festgelegt
    • Anhebung des fossilen Vergleichswertes von 83,8 auf 94,1 gCO2Äq/MJ

     

  • Seit 2015’01 – Umsetzung der Richtlinie 2012/33/EU
    • Max. Schwefelanteil bei Schiffstreibstoffen in Nord- und Ostsee auf 0,1 % limitiert; in allen ECAs (Emission Controlled Areas) gelten spezielle Umweltrichtlinien bzgl. Emissionen
    • Schiffsbetreiber sind gezwungen, emissionsärmere Treibstoffe zu verwenden
      (Emission Methanol gegenüber konventionellen Schiffsdiesel:)
      1.    Reduktion Schwefelausstoß = 99 %
      2.    Reduktion Stickstoffausstoß = 60 %
      3.    Reduktion CO2 = 25 % (Bei Herstellung aus Abfallholz klimabilanziell = 94%)
      4.    Feinstaubreduktion = 99 %
    • Erste Fährschiffbetreiber rüsten ihre Schiffe auf Methanol-Antrieb um

     

  • 2009 – RED - Richtlinie 2009/28/EG
    • Verbindliches Umsetzungsziel bis 2020 an die Mitgliedsstaaten formuliert:
      - 20% Erneuerbare Energie im Gesamtverbrauch
      - 10% Erneuerbare Energie im Transportsektor (Mittel der Wahl in den Mitgliedsstaaten = verbindliche Biokraftstoffquoten)
      - In der Biokraftstoffquote wird Biomethanol aus Abfällen in vielen Mitgliedsstaaten doppelgewichtet
    • Keine Ziele für die Zeit nach 2020

     

  • 2009 – FQD - Richtlinie 2009/30/EG
    • Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Mineralölunternehmen Treibhausgasemissionen im Transportsektor senken:
      - ab 2015 um 3,5 %
      - ab 2017 um 4 %
      - ab 2020 um 6 % gegenüber dem fossilen Referenzwert von 83,8 kg CO2Äq/GJ gemindert werden
      - Weitere 4% können mit anderen Maßnahmen wie CDM umgesetzt werden
    • Deutschland hat 2015 die THG-Minderungsquote implementiert
    • Die THG-Minderungsquote läuft auf EU-Ebene aus und für die Zeit nach 2020 gibt es keine verbindlichen Ziele, sondern lediglich mit der 2030 Energy Strategy die Absichtserklärung der EU-Mitgliedsstaaten ggü. 1990 insgesamt 40% TGH-Emissionen einzusparen. Einschließlich des Internationalen Verkehrs liegt Deutschland derzeit mit 2,4% (Stand: 2010) weit hinter den Zielen.

     

  • 2003‘03 – Richtlinie 2003/30/EG (Biokraftstoffrichtlinie)
    • Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor
    • Als Biokraftstoffe gelten im Sinne der Richtlinie u.a. folgende Erzeugnisse (Art. 2, Abs. 2): Bioethanol, Biodiesel, Biogas, Biomethanol, Biodimethylether, Bio-MTBE

     

Transport, Versand von Methanol

  • Seit 2008‘12 – Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
    • Bei Methanol handelt es sich um ein Stoffgemisch entsprechend der CLP-Verordnung
    • Der Kraftstoff darf nur in geeigneten Behältern (z. B. aus speziellem Stahl bzw. Kunststoff) mit kindersicherem Verschluss abgegeben und transportiert werden.

Juli 2021

Netzwerk upMining (urban plasma mining) startet in Kürze

Ein Kompetenznetzwerk der
EurA AG
Krämpferstraße 2
99084 Erfurt
www.eura-ag.com

Ihre Ansprechpartner:

Dirk Schmidt
Telefon +49 (0)3682 40062-15
dirk.schmidt@noSPameura-ag.de